Feb 112015
 

UPDATE 7. April 2015: Nach der Anhörung von Exptert_innen durch die Ausschüsse gibt es Anzeichen dafür, dass der Gesetzentwurf in unserem Sinne angepasst wird. Doch noch sind nicht alle Forderungen erfüllt. Deshalb:

Bitte unterzeichnet ALLE die ONLINEPETITION und berichtet euren Freund_innen davon, die Zeit drängt.

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, hält uns das geplante Gesetz zum Kleinanlegerschutz schon seit einigen Monaten auf Trab. Was von Politiker_innen vielleicht gut gemeint auf den Weg gebracht wurde, bedeutet für alle solidarisch finanzierten Klein- und Kleinstprojekte (wie wir es sind, wie es auch freie Schulen, Quartiersläden, Wohngenossenschaften und viele andere euch bekannte Projekte sind) im schlimmsten Fall das Aus.

Nochmal kurz zusammengefasst: Der Gesetzgeber – derselbe übrigens, der im Koalitionsvertrag die Unterstützung von Projekten bürgerschaftlichen Engagements festschrieb – möchte den Grauen Kapitalmarkt regulieren. Aufgeschreckt durch die Pleite des Windparkbetreibers Prokon, bei der 75.000 Anleger_innen voraussichtlich etwa die Hälfte der angelegten 1,4 Milliarden Euro verlieren werden, will der Gesetzgeber das Wirtschaften mit Direktkrediten extrem erschweren.

Der deshalb von vielen Seiten getragene massive Protest führte zu einer Modifizierung des Gesetzentwurfs vom Sommer. Dabei wurden einige Zugeständnisse an Forderungen verschiedenster Initiativen (unter anderem an die des Syndikats) in Form des nachträglich eingefügten § 2b gemacht. Seit November liegt der geänderte Gesetzentwurf vor, über den im Februar und März beraten und dann abgestimmt werden soll. Nach genauerer Analyse des § 2b gibt es leider keinen Grund zur Freude, denn die Einschränkungen sind nach wie vor derart massiv, dass ein sinnvolles Wirtschaften dann kaum mehr möglich scheint.

In der jetzigen Form wird kein einziges Syndikatsprojekt von der Ausnahmeregelung für soziale und gemeinnützige Projekte profitieren können. Voraussetzung ist, dass Gesellschafter der Haus-GmbH nur eingetragene Vereine sind. Da die Mietshäuser-Syndikats-GmbH aber Gesellschafterin jeder Haus-GmbH ist, trifft diese Regelung nicht auf uns zu. Zudem würden die größeren Projekte, die über der Bagatellgrenze (mehr als 100.000 Euro Direktkreditannahme im Jahr) liegen, prospektpflichtig und hätten dafür jährliche Zusatzkosten von etwa 50.000 Euro zu erwarten. Für alle Projekte, die unter den § 2b fallen, gilt eine unrealistische Zinsgrenze. Sie ist angelehnt an die Verzinsung von sehr gut abgesicherten Hypothekenpfandbriefen und liegt derzeit bei 0,1 Prozent. Weiterer Kritikpunkt ist die Begrenzung auf eine Million Direktkreditvolumen, die für größere Projekte nicht ausreicht. Zudem gilt für alle Syndikatsprojekte über der Bagatellgrenze der § 12 mit einer starken Einschränkung der Werbemöglichkeiten. Das bedeutet u. a.: keine Flyer, keine Infostände, keine Homepages, auf denen für die Annahme von Direktkrediten geworben wird. Zusätzlich gilt bei Projekten, die über der Bagatellgrenze liegen und nicht unter den § 2b fallen, für Direktkredite eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren mit stark eingeschränkten Kündigungsfristen. Das bedeutet eine Einschränkung der Flexibilität für alle Direktkreditgeber_innen.

Deshalb ist Protest notwendig! Bitte unterzeichnet ALLE die ONLINEPETITION und berichtet euren Freund_innen davon, die Zeit drängt.

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